Kontrollbereich H – Handel

Hierunter fallen Unternehmen des Handels, in welchen weder landwirtschaftliche Erzeugung noch Verarbeitung stattfindet. Kontrollpflichtig sind alle Händler, welche an Wiederverkäufer vermarkten, z.B. aus folgenden Bereichen

Ihre
Kontrollstelle
im Norden