Kontrollbereich D – Subunternehmer

Beauftragt ein Unternehmer Subunternehmer, so wird ihm zusätzlich der Kontrollbereich D zugeordnet. Die Tätigkeit des Subunternehmers (Lohnaufbereitung) unterliegt der Kontrollpflicht. Subunternehmertätigkeiten sind z.B.

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Kontrollstelle
im Norden