Kontrollbereich C - Einfuhr von Erzeugnissen aus einem Drittland
In Deutschland ansässige Unternehmen (Importeure), die ökologische Importerzeugnisse aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) (so genannte Drittländer) einführen,
müssen für den Kontrollbereich „Import C“ zertifiziert werden, z.B.:
- Erstempfänger
- Importeure (Einfuhr von Erzeugnissen aus Drittland)
Ihre
Kontrollstelle
im Norden
Kontrollstelle
im Norden