Informationsschreiben für Kontrollbereich BEH (2/2024)

Informationen zu Vorsorgemaßnahmeplan gem. Art.28 der VO(EU)2018/848 und Maßnahmenkatalog gem. DVO zum Öko-Landbaugesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

für 2024 alles Gute, beste Gesundheit und Schaffenskraft. Wir freuen uns weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit.

Sie erhalten heute einige Informationen bezüglich der Umsetzung geltenden Rechts und zur Erleichterung des von Ihnen gemäß Art.28 der VO(EU)2018/848 zu erstellenden Vorsorgemaßnahmenplanes und zum Maßnahmenkatalog gemäß Durchführungsverordnung zum Öko-Landbaugesetz.

Sie sind verpflichtet, die Risikopunkte im Betriebsablauf zu benennen und Maßnahmen festzulegen, die eine Kontamination Ihrer Öko- Produkte verhindern.
Die Erstellung des Vorsorgemaßnahmenplanes ist an keine bestimmte Form gebunden. Möglicherweise bilden Ihr betriebliches HACCP- Konzepte auch die Produktionsschritte ab, die für die ökologische Produktionsweise hinsichtlich der Vermeidung von Kontaminationen während der Verarbeitung relevant sind.
Als Hilfestellung für ergänzende Vorsorgemaßnahmen können Sie die vom Bundesverband der Kontrollstellen (BVK) erstellte Checkliste, wenn für Sie zutreffend, nutzen.
Auch das Forschungsinstitut für biologischen Landbau stellt auf seiner Internetseite (FIBL) Vorschläge bereit.

Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass sich mit Inkrafttreten der Durchführungsverordnung zum Öko- Landbaugesetz im Jahr 2023 der Maßnahmenkatalog zur Erteilung von Sanktionen in Bezug auf Verstöße geändert hat, beziehungsweise erweitert wurde (Anlage 3, Maßnahmenkatalog nach § 14).
Auf unserer Internetseite www.fgs-kontrolle.de stehen Ihnen die entsprechenden Dokumente unter dem Button „Dokumente“ jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Fachgesellschaft ÖKO-Kontrolle mbH

 

 

Ihre
Kontrollstelle
im Norden