Exporte von Bio-Produkten aus der EU in die USA

Seit dem 19.03.2024 sind die Strengthening Organic Enforcement (SOE) Regeln der USDA in Kraft. Einhergehend mit den Regeln muss das NOP-Zertifikat für den Export von Bioprodukten in die USA in digitaler Form über die Global Integrity Datenbank von der jeweiligen Kontrollstelle erstellt werden.

Exporte von Bio-Produkten aus der EU in die USA

Seit dem 19.03.2024 sind die Strengthening Organic Enforcement (SOE) Regeln der USDA in Kraft. Einhergehend mit den Regeln muss das NOP-Zertifikat für den Export von Bioprodukten in die USA in digitaler Form über die Global Integrity Datenbank von der jeweiligen Kontrollstelle erstellt werden. Alle Exporte, die ab dem 19.03.2024 versendet werden, müssen von einem digitalen NOP-Zertifikat begleitet werden (siehe Worddokument). Nach einer erfolgten Verladung können keine NOP-Zertifikate mehr ausgestellt werden. Wenn sich Änderungen während des Transports in die USA ergeben, z.B. ein anderer Erstempfänger, dann teilt dies der amerikanischen Importeur der USDA mit, um das NOP-Zertifikat anpassen zu können. Für die Erstellung des NOP-Zertifikats, reichen Sie bitte die entsprechende NOP-Zertifikatsvorlage vollständig ausgefüllt, per E-Mail an info@fgs-kontrolle.de ein. Ausfüllhinweise sind zum Download für Sie abrufbar. Bitte beachten Sie, dass die Zolltarifnummer (HTS) 10-stellig sein muss. Hier finden Sie den Link zu den Zolltarifnummern https://hts.usitc.gov/ . Es muss jeweils ein NOP-Zertifikat pro HTS Nummer ausgefüllt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der USDA unter folgendem Link: https://www.ams.usda.gov/services/organic-certification/international-trade/Electronic-Organic-Import-Certificates

 

Zum Download:

NOP-Zertifikatsvorlage

Ausfüllhinweise

 

 

 

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