06.01.22
Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung des Vorhandenseins nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe
Hier finden Sie Leitfäden, die Ihnen bei der Durchsetzung der neuen EU-Verordnung behilflich sein können.
Um Bio-Unternehmen bei der Durchsetzung der neuen EU-Verordnung zu unterstützen, wurden im Verbundvorhaben „Identifikation von kritischen Kontrollpunkten und Vorsorgemaßnahmen zur Absicherung der Öko-Integrität“ drei Leitfäden für die Praxis entwickelt. Diese enthalten Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung des Vorhandenseins nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe:
- FiBL – Praxisleitfaden für landwirtschaftliche Unternehmen zur Umsetzung des Artikels 28 Absatz I der Öko-Verordnung (EU) 2018/848
- BLQ – Praxisleitfaden für lebensmittel- und futtelmittelverarbeitende Unternehmen zur Umsetzung des Artikels 28 Absatz I der Öko-Verordnung (EU) 2018/848
- FiBl – Praxisleitfaden für Handels- und Importunternehmen zur Umsetzung des Artikels 28 Absatz I der Öko-Verordnung (EU) 2018/848
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