Kontrollbereich C - Einfuhr von Erzeugnissen aus einem Drittland

In Deutschland ansässige Unternehmen (Importeure), die ökologische Importerzeugnisse aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) (so genannte Drittländer) einführen,
müssen für den Kontrollbereich „Import C“ zertifiziert werden, z.B.:

 

 

 

 

 

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im Norden